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AKTION/396: Reaktionen und Erfolge, Mai 2007 (ai journal)


amnesty journal 5/2007 - Das Magazin für die Menschenrechte

Reaktionen und Erfolge


- Großbritannien - Bisher al-Rawi aus Guantánamo entlassen
- Ruanda, Sri Lanka, Iran - Aus der Haft entlassen
- Äthiopien - Einsatz für die Menschenrechte: Serkalim Fasil ist frei
- Berlin - Verdienstorden für Lakeit
- Berlin - Europafest: In bester Verfassung?


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Bisher al-Rawi aus Guantánamo entlassen

Großbritannien - Nach fast fünf Jahren im US-Gefangenenlager Guantánamo ist der in Großbritannien lebende Iraker Bisher al-Rawi freigelassen worden. "Ich bin so froh, dass der Alptraum endlich vorbei ist", sagte al-Rawi. Die Hoffnungslosigkeit, die er in Guantánamo gespürt habe, könne er kaum in Worte fassen. Immer wieder seien ihm dieselben Fragen gestellt und Unterstellungen vorgetragen worden. "Man hat mich beschuldigt, terroristische Ausbildungen in Bosnien und Afghanistan durchlaufen zu haben. Ich war noch nie in Bosnien", sagte al-Rawi. In Afghanistan habe er sich nur einmal befunden - als ihn die CIA in das unterirdische Gefängnis "Dark Prison" in der Nähe von Kabul sperrte. "Man kann nichts dagegen tun. Es gibt kein Gerichtsverfahren, keinen fairen Prozess." Al-Rawi war im November 2002 bei einer Geschäftsreise wegen Terrorverdachts in Gambia festgenommen worden. Er wurde dem amerikanischen Geheimdienst CIA übergeben und 2002 nach Guantánamo gebracht. Nach Angaben seiner Mutter hielt sich al-Rawi in Gambia auf, um seinem Bruder beim Aufbau eines Geschäfts zu helfen.

Al-Rawi hat keine britische Staatsbürgerschaft, lebte aber mit seiner Familie in Großbritannien. Sie war vor mehr als zwanzig Jahren dorthin geflohen, weil sie unter dem früheren irakischen Präsidenten Saddam Hussein verfolgt wurde. Seit dem Jahr 2000 war al-Rawi als Flüchtling anerkannt. Al-Rawi bat die Medien, ihm und seiner Familie Zeit zu geben, um mit dieser "furchtbaren Erfahrung" fertig zu werden. Er dankte ai und allen anderen, die sich für seine Freilassung eingesetzt hatten.


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Aus der Haft entlassen

Ruanda - Der Jura-Professor Idesbald Byabuze Katabaruka aus der Demokratischen Republik Kongo ist am 21. März aus dem Zentralgefängnis in Kigali entlassen worden. Katabaruka war im Februar wegen "Staatsgefährdung, diskriminierendem Verhalten und Sektierertum" inhaftiert worden. Katabaruka hatte mehrere politische Dokumente verfasst, darunter den Artikel "Alerte Rwanda". In dem Artikel hatte er die Regierungspartei "Ruandische Patriotische Front" kritisiert. Katabaruka durfte in sein Heimatland zurückkehren. Eine zukünftige Wiedereinreise nach Ruanda haben ihm die Behörden allerdings untersagt.

Sri Lanka - Die Journalistin Munusamy Parameshawary ist am 22. März aus der Haft entlassen worden. Sie war vier Monate lang ohne Anklageerhebung von Angehörigen der Anti-Terroreinheit "Terrorist Investigation Division" in Gewahrsam gehalten worden. Im Januar legte sie Rechtsmittel gegen ihre Festnahme und Inhaftierung ein. Der Oberste Gerichtshof verfügte daraufhin, am 21. März ihre Freilassung. In den vergangenen Monaten sind aus Sri Lanka immer wieder Angriffe auf die Pressefreiheit gemeldet worden.

Iran - Mehdi Babaei Ajabshir ist im Januar dieses Jahres nach sechsmonatiger Freiheitsstrafe aus dem Gefängnis in Tabriz entlassen worden. 2006 war er zu sechs Monaten Haft wegen der Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation mit dem Ziel, die Sicherheit des Landes zu beeinträchtigen, verurteilt worden. Ajabshir ist für sein Eintreten für die Rechte der aserischen Minderheit im Iran bekannt.


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Einsatz für die Menschenrechte: Serkalim Fasil ist frei

Äthiopien - Die äthiopische Journalistin Serkalem Fasil befindet sich wieder auf freiem Fuß. Ein Gericht in Addis Abeba hat die Anklagepunkte gegen Fasil, ihren Lebensgefährten und weitere Journalisten fallengelassen. Richter Adil Ahmed ordnete ihre sofortige Freilassung an. Die Journalisten waren wegen ihrer Berichterstattung über die Parlamentswahlen Ende 2005 festgenommen worden. ai hat ihre Verhaftungen scharf kritisiert und sich im Rahmen der Kampagne "EinSatz für die Menschenrechte" für Fasil eingesetzt. Weitere Informationen unter www.amnesty.de/einsatz


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Verdienstorden für Lakeit

Berlin - In einer feierlichen Zeremonie in der argentinischen Botschaft ist dem ai-Mitglied Dr. Hans Joachim Lakeit im März der "Mai-Verdienstorden" überreicht worden. Lakeit hatte sich während der Militärdiktatur in Argentinien für die Freilassung von Jorge Enrique Taiana eingesetzt, über zweitausend Unterschriften gesammelt und sie 1981 an die Junta geschickt. Taiana wurde freigelassen und ist heute argentinischer Außenminister. Lakeit nahm den Orden vor rund fünfzig Gästen entgegen und bedankte sich im Namen seiner ai-Gruppe.


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Europafest: In bester Verfassung?

Berlin - Am 50. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge hat die Bundesregierung am 24. und 25. März zum Europafest eingeladen. Höhepunkt war die Verabschiedung der "Berliner Erklärung" zur Zukunft der EU. Mit einem Stand informierte ai über die Menschenrechte und erinnerte an die europäischen Grundwerte. Denn Diskriminierung und Rassismus, Polizeiübergriffe und illegale Abschiebungen zeigen, dass auch in Europa Menschenrechtsverletzungen alltäglich sind. ai fordert die EU auf, den Schutz der Menschenrechte innerhalb der EU zu gewährleisten und in den Außenbeziehungen zu fördern. ai fordert außerdem, dass die EU der Europäischen Menschenrechtskonvention beitritt und der Grundrechtecharta rechtsverbindliche Wirkung verleiht. In der Debatte um eine europäische Verfassung müssen die Menschenrechte eine zentrale Rolle spielen.


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Quelle:
amnesty journal, Mai 2007, S. 4
Herausgeber: amnesty international
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E-Mail: info@amnesty.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2007