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AKTION/1847: Urgent Actions - Erfolge Januar bis März 2016


Amnesty International - Mitteilung vom 13. April 2016

Urgent Actions: Erfolge Januar bis März 2016


Auch in den ersten Monaten des Jahres 2016 konnten wieder in vielen Urgent-Action-Fällen positive Entwicklungen verzeichnet werden. Wir danken allen, die sich für diese Menschen in Not und Gefahr eingesetzt haben! Nachfolgend eine Auswahl der Erfolge von Januar bis März 2016.


Ägypten: Hausarrest aufgehoben

Die gegen Israa Al-Taweel erlassenen Sicherheitsmaßnahmen wurden am 20. Januar 2016 vom Kairoer Strafgericht reduziert. Unter anderem wurde ihr Hausarrest aufgehoben.

Die Studentin war im Juni 2015 festgenommen worden, offenbar weil sie sich mit zwei Freunden getroffen hatte, nach denen die Sicherheitskräfte fahndeten. Anschließend wurde sie 15 Tage lang im Gebäude des Nationalen Sicherheitsdienstes festgehalten, bevor man sie der Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit vorführte und in Untersuchungshaft nahm. Nachdem Sicherheitskräfte ihr bei einer Demonstation in den unteren Rückenbereich geschossen hatten, konnte Israa Al-Taweel zunächst gar nicht mehr und nach einiger Zeit mit Krücken laufen.

Nach ihrer Festnahme verweigerte man ihr die medizinische Behandlung, sodass sich ihr Gesundheitszustand verschlecherte und eine dauerhafte Lähmung zu befürchten war. Am 19. Dezember 2015 ordnete ein Gericht dann ihre Freilassung aus gesundheitlichen Gründen an, stellte sie jedoch unter Hausarrest und ordnete weitere Sicherheitsmaßnahmen an. (UA-191/2015)


Saudi-Arabien: Strafen aufgehoben

Wie im Januar 2016 bekannt wurde, hat das Berufungsgericht des Sonderstrafgerichts in Riad sowohl die Schuldsprüche als auch die gegen Dr. Abdulrahman al-Subaihi, Bander al-Nogaithan und Abdulrahman al-Rumaih verhängten Haftstrafen aufgehoben. Auch das Verbot der Nutzung von sozialen Medien und die Geldstrafe von insgesamt 1.250.000 Saudi-Arabischen Rial (ca. 305.000 Euro) wurden aufgehoben. Ihre Anwaltszulassungen haben die Männer zurückerhalten. Das Sonderstrafgericht, das sich mit Fällen der Staatssicherheit und des Terrorismus befasst, hatte die drei Männer im Oktober 2014 wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen Internetkriminalität für schuldig befunden, nachdem sie mit Twitter-Nachrichten die "öffentliche Ordnung gestört" haben sollen. (UA-285/2014)


Ecuador: Freispruch

Manuel Trujillo und Manuela Pacheco, die sich in San Pablo de Amalí in Ecuador für die Rechte ihrer Gemeinde einsetzen, sind am 25. Januar 2016 freigesprochen worden.

Gegen die beiden waren in Verbindung mit einem Angriff auf vier Polizist_innen im August 2012 haltlose Anklagen wegen "organisierten Terrorismus" erhoben worden. Dies schien ein Versuch gewesen zu sein, sie zum Schweigen zu bringen und der langjährigen Opposition gegen ein Wasserkraftwerk der Firma Hidrotambo ein Ende zu bereiten, das nahe San Pablo de Amalí in einem Gebiet gebaut wurde, in dem 70 kleinbäuerliche und indigene Gemeinschaften leben. Um den Bau zu ermöglichen, wurde ein Fluss umgeleitet, sodass er näher an den Häusern der Anwohner_innen vorbeifließt. Im März 2015 gab es eine Überschwemmung, in deren Folge drei Menschen ums Leben kamen, zahlreiche Häuser beschädigt wurden und die Feldfrüchte einiger Gemeindemitglieder in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Die beiden Gemeindesprecher_innen hatten mit einer Protestkampagne auf Bedenken der örtlichen Bevölkerung hinsichtlich des Wasserkraftwerks und seiner negativen Auswirkungen auf die Wasserversorgung der Gemeinde aufmerksam gemacht. Zudem kritisierten sie öffentlich, dass die Betroffenen weder in das Projekt miteinbezogen noch dazu konsultiert wurden. (UA-010/2016)


Katar: Dichter begnadigt

Der katarische Dichter und gewaltlose politische Gefangene Mohammed al-Ajami (auch bekannt als Mohammed Ibn al-Dheeb) wurde am 15. März 2016 freigelassen, nachdem der Emir von Katar ihn ohne Auflagen begnadigt hatte. Er war im November 2011 im Zusammenhang mit einem Gedicht ("Kairo-Gedicht") festgenommen worden, das er 2010 in seiner Wohnung vor ca. sieben Personen vorgetragen hatte. Man hielt ihn zunächst drei Monate lang ohne Kontakt zur Außenwelt und dann bis zum Beginn seines Gerichtsverfahrens in Einzelhaft fest. Während dieser Zeit zwang man ihn, ein Dokument zu unterzeichnen, das später Grundlage für seine Verurteilung war. In dem Dokument stand, dass er das Gedicht auf einem öffentlichen Platz vorgetragen habe.

Mohammed al-Ajami wurde am 29. November 2012 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, die am 25. Februar 2013 von einem Berufungsgericht ohne weitere Erklärung auf 15 Jahre herabgesetzt wurde. Der Kassationsgerichtshof bestätigte das Urteil am 20. Oktober 2013. Sein Rechtsbeistand sprach nach seiner Freilassung mit ihm und Mohammed al-Ajami bat ihn, seinen Dank an alle Organisationen auszusprechen, die sich für ihn eingesetzt haben. (UA-319/2014)


Brasilien: Zwölf Polizisten verurteilt

Am 1. Februar 2016 sind zwölf Angehörige der brasilianischen Militärpolizei von einem Strafgericht im Zusammenhang mit dem Verschwindenlassen von Amarildo Souza Lima in Rio de Janeiro wegen Folter mit Todesfolge, Betrugs während der Ermittlungen und Versteckens eines Leichnams schuldig gesprochen worden.

Amarildo Souza Lima war zuletzt am 14. Juli 2013 gesehen worden, als er nach seiner Festnahme durch die Militärpolizei für ein Verhör auf die Wache der Polizeieinheit "Unidade de Polícia Pacificadora" (UPP) in Rocinha in Rio de Janeiro gebracht wurde. Wie die Justiz nun bestätigte, haben die Untersuchungen des Falls ergeben, dass Amarildo Souza Lima hinter der Zentrale der UPP in Rocinha gefoltert worden war. Die Staatsanwaltschaft stellte 25 Militärpolizist_innen unter Anklage, von denen zwölf für schuldig befunden wurden. Die gegen sie verhängten Strafen lagen bei neun bis 13 Jahren Haft. Die Verurteilten werden alle aus der Militärpolizei entlassen.

In dem Urteil erklärte der Richter, dass die Polizist_innen feige und rechtswidrig gehandelt und ihre Macht missbraucht hätten. Wo sich die Leiche von Amarildo Souza Lima befindet, ist noch immer nicht bekannt. (UA-202/2013)


China: Freigelassen

Der schwedische Staatsbürger Peter Dahlin und seine Freundin sind im Januar 2016 aus der Haft in China entlassen worden. Der schwedische Staatsbürger und Mitbegründer der NGO Chinese Urgent Action Working Group war am 3. Januar 2016 in Peking festgenommen worden, als er sich gerade auf dem Weg zum Flughafen befand.

Man hielt ihn ohne Zugang zu Rechtsbeiständen oder Familienmitgliedern fest und untersagte ihm zunächst jegliche konsularische Unterstützung. Später gewährte man ihm dann zumindest einen Besuch durch Vertreter_innen der schwedischen Botschaft. Am 19. Januar strahlte eine staatliche Nachrichtenagentur ein "Geständnis" von ihm aus, zu dessen Abgabe er möglicherweise gezwungen worden war. Darin sagt er unter anderem: "Ich habe mit meinen Aktivitäten in China gegen chinesisches Recht verstoßen, ich habe der chinesischen Regierung geschadet."

Peter Dahlin wurde am 25. Januar freigelassen und nach Schweden ausgeflogen. Seine Freundin Pan Jingling wurde seit dem 3. Januar 2015 vermisst und befand sich offenbar ebenfalls in Gewahrsam der Behörden. Auch sie ist freigelassen worden, befindet sich jedoch weiterhin in China. (UA-008/2016)

Weitere Erfolgsmeldungen unter:
www.amnesty.de/erfolge

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Quelle:
Mitteilung vom 13. April 2016
https://www.amnesty.de/2016/4/13/urgent-actions-erfolge-januar-bis-maerz-2016?destination=node%2F2817
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2016

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