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AKTION/1620: Urgent Action - Äquatorialguinea, Aktivistin aus Haft entlassen


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-210/2013-1, AI-Index: AFR 24/014/2013, Datum: 11. Oktober 2013 - mv

Äquatorialguinea
Aktivistin aus Haft entlassen



Frau CLARA NSEGUE EYÍ, Lehrerin

Die politische Aktivistin Clara Nsegue Eyí ist am 9. Oktober aus dem Gefängnis entlassen worden. Sie war seit dem 26. Juni ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Mongomo im Nordosten Äquatorialguineas inhaftiert. Während der Haft wurde ihr die dringend erforderliche medizinische Behandlung eines Tumors verwehrt. Clara Nsegue Eyí, die auch unter dem Namen Lola bekannt ist, hat die Partei für soziale Gerechtigkeit (Partido Democrático de la Justicia Social - PDJS) gegründet, deren Zulassung die Behörden von Äquatorialguinea jedoch verweigern. Sie ist Lehrerin und gehört zu den KoordinatorInnen der Protestbewegung Movimiento de Protesta Popular. Clara Nsegue Eyí war zum ersten Mal im Mai festgenommen worden, im Zusammenhang mit einer von Movimiento de Protesta Popular geplanten Demonstration, um gegen die Weigerung der Behörden zu protestieren, die PDJS zuzulassen. Die Lehrerin wurde nach der Festnahme nach Mongomo gebracht, wo man sie ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in der Gendarmerie der Stadt festhielt. Zwei Wochen später, am 27. Mai, einen Tag nach den Wahlen in Äquatorialguinea, wurde sie freigelassen. Sie erhielt allerdings die Auflage, die Stadt nicht zu verlassen, obwohl sie in Malabo, der Hauptstadt Äquatorialguineas, lebt.

Etwa zwei Wochen später entschied sich Clara Nsegue Eyí, nach Malabo zurückzukehren. Dort nahm sie die Polizei ohne Haftbefehl fest, weil sie sich der Ministerialanweisung widersetzt und ihren Geburtsort Mongomo verlassen hatte. Man brachte sie zurück nach Mongomo und hielt sie eingangs in einer Kaserne in Gewahrsam. Mitte Juli wurde sie dann in die Gendarmerie verlegt, wo man sie bis zu ihrer Freilassung festhielt. Die Festnahme und Inhaftierung von Clara Nsegue Eyí stellt einen Verstoß gegen äquatorialguineisches Recht dar. Beide Male wurde sie ohne Haftbefehl festgenommen: am 13. Mai weil sie eine Demonstration organisiert hatte, am 25. Juni weil sie gegen eine Auflage verstoßen hatte, die jedoch einer rechtlichen Grundlage entbehrte. Clara Nsegue Eyí verbrachte zudem mehrere Monate ohne Anklageerhebung und ohne Gerichtsverfahren in Haft. Auch dies ist ein Verstoß gegen eine Bestimmung im nationalen Recht, die festlegt, dass eine inhaftierte Person innerhalb von 72 Stunden einem Richter vorgeführt werden muss.

Die Festnahmen und Inhaftierungen von Clara Nsegue Eyí haben ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie Bewegungsfreiheit verletzt. Die Weigerung der Behörden Clara Nsegue Eyí medizinisch zu versorgen kommt einer grausamen, unmenschlichen Behandlung gleich. Amnesty International geht davon aus, dass der internationale Druck bei der Freilassung von Clara Nsegue Eyí eine entscheidende Rolle gespielt hat.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.

Weitere Informationen zu UA-210/2013 (AFR 24/011/2013, 5. August 2013)

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-210/2013-1, AI-Index: AFR 24/014/2013, Datum: 11. Oktober 2013 - mv
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Oktober 2013