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AKTION/1507: Urgent Action - Belarus, Häftling wegen mutmaßlichen Mordes zum Tode verurteilt


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-153/2013, AI-Index: EUR 49/007/2013, Datum: 13. Juni 2013 - ek

Belarus
Häftling wegen mutmaßlichen Mordes zum Tode verurteilt



RYGOR YUZEPCHUK

Der Häftling Rygor Yuzepchuk ist am 24. April zum Tode verurteilt worden, weil er in einem Gefängnis im Osten von Belarus einen Zellengenossen ermordet haben soll. Er könnte in den nächsten Monaten hingerichtet werden.

Jüngsten Berichten zufolge hat das Bezirksgericht von Mahiliou Rygor Yuzepchuk wegen Mordes an einem Zellengenossen im Gefängnis Nr. 4 in Mahiliou zum Tode verurteilt. Der mutmaßliche Mittäter ist zu einer Haftstrafe von 16 Jahren verurteilt worden. Medien berichteten, dass die drei Häftlinge bei einem Domino-Spiel um ihr Leben gewettet hatten und der Verlierer am 5. Juli 2012 mit einem Schal erwürgt worden ist. Rygor Yuzepchuk streitet die Tat nicht ab. Zur Tatzeit verbüßte er eine 25-jährige Gefängnisstrafe wegen Mordes und war vorbestraft. Der Mord an Rygor Yuzepchuks Zellengenossen ereignete sich in einem Gefängnis, das dem Innenministerium untersteht. Das Ministerium ist verpflichtet, diejenigen, die sich in Haft befinden, zu schützen.

In Belarus werden zurzeit vermehrt Todesurteile verhängt. In einem anderen Mordfall in der östlich gelegenen Stadt Homel sprach sich der Staatsanwalt für die Todesstrafe aus und auch in Hrodna ist vor Kurzem ein weiteres Todesurteil verhängt worden.

In Belarus werden Todesurteile oft infolge von unfairen Gerichtsverfahren verhängt, die häufig auf erzwungenen Geständnissen gegründet sind. Die Todesurteile werden in strenger Geheimhaltung vollstreckt, ohne die zum Tode Verurteilen selbst, ihre Familien oder Rechtsbeistände angemessen darüber in Kenntnis zu setzen. Den Familien wird die Leiche des Hingerichteten nicht ausgehändigt oder gesagt, wo sie begraben wurde. Die vollzogenen Hinrichtungen laufen den Forderungen des UN-Menschenrechtsausschusses an die Regierung von Belarus, keine Todesurteile zu vollstrecken, zuwider. Die Anwendung der Todesstrafe in Belarus stellt laut dem UN-Menschenrechtsausschuss und weiteren Organen eine Verletzung der Menschenrechte der zum Tode verurteilten Personen sowie ihrer Familien dar.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Belarus ist der letzte europäische Staat, in dem die Todesstrafe noch angewendet wird: 2012 sind drei Männer hingerichtet worden. Seit dem Aufsehen erregenden Fall von Uladzslau Kavalyou und Dzmitry Kanavalau, die im November 2011 zum Tode verurteilt und im März 2012 hingerichtet worden sind, ist Rygor Yuzepchuk die erste Person, die wieder zum Tode verurteilt wurde.

Rygor Yuzepchuk ist in Schytomyr in der Ukraine geboren. Sein Angehöriger Vasily Yuzepchuk ist im März 2010 hingerichtet worden. Er war im Juni 2009 wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Nach Angaben seines Rechtsbeistands entsprach die Untersuchung und Gerichtsverhandlung nicht den internationalen Standards. Entsprechend des belarussischen Vorgehens hatte man die Familienmitglieder nicht über den Tag der Hinrichtung informiert, kein letztes Treffen mit ihm gewährt und auch nicht den Verbleib der Leiche bekannt gegeben. Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen ohne Ausnahme ab, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben, wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt, darstellt. Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.


SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte wandeln Sie das Todesurteil von Rygor Yuzepchuk umgehend um.
  • Ich möchte Sie nachdrücklich bitten, ein sofortiges Hinrichtungsmoratorium zu verhängen.
  • Bitte stellen Sie Untersuchungen an, wie es für Rygor Yuzepchuk möglich sein konnte, seinen Zellengenossen innerhalb eines Gefängnisses zu ermorden.

APPELLE AN

STAATSPRÄSIDENT
Alyaksandr Lukashenka
ul. Karla Marxa 38
220016 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 375) 17 226 06 10 oder
(00 375) 17 222 38 72
E-Mail: contact@president.gov.by

GENERALSTAATSANWALT
Alyaksandr Koniuk
Internatsionalnaya str. 22
220050 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear General Prosecutor / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 375) 17 226 42 52
E-Mail: info@prokuratura.gov.by


KOPIEN AN

INNENMINISTER
Igor Shunevich
ul. Gorodskoi Val 4
220030 Minsk
Belarus
Fax: (00 375) 17 203 99 18

BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
S. E. Herrn Andrei Giro
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: germany@mfa.gov.by
berlin@belembassy.org
info@belarus-botschaft.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 25. Juli 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Urging President Lukashenka to commute immediately the death sentence of Rygor Yuzepchuk.
  • Calling on him to establish an immediate moratorium on the use of the death penalty.
  • Calling on the Prosecutor General to investigate how it was possible for Rygor Yuzepchuk's cellmate to be murdered inside a prison.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-153/2013, AI-Index: EUR 49/007/2013, Datum: 13. Juni 2013 - ek
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juni 2013