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AKTION/1449: Briefe gegen das Vergessen, März 2013


www.amnesty.de/briefe-gegen-das-vergessen

Briefe gegen das Vergessen - Aktion des Monats März 2013

- Mexiko - Tomás González
- Irak - Nabhan 'Adel Hamdi, Mu'ad Muhammad 'Abed, 'Amer Ahmad Kassar und Shakir Mahmoud 'Anad
- Südafrika - Noxolo Nogwaza



Tag für Tag werden Menschen gefoltert, wegen ihrer Ansichten, Hautfarbe oder Herkunft inhaftiert, ermordet, verschleppt oder man lässt sie "verschwinden". AMNESTY INTERNATIONAL veröffentlicht regelmäßig an dieser Stelle drei Einzelschicksale, um an das tägliche Unrecht zu erinnern. Internationale Appelle helfen, solche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und zu beenden.

Sie können mit Ihrem persönlichen Engagement dazu beitragen, dass Folter gestoppt, ein Todesurteil umgewandelt oder ein Mensch aus politischer Haft entlassen wird. Schreiben Sie bitte, im Interesse der Betroffenen, höflich formulierte Briefe an die jeweils angegebenen Behörden des Landes.

Sollten Sie eine Antwort auf Ihr Appellschreiben erhalten, schicken Sie bitte eine Kopie an AMNESTY INTERNATIONAL.

AMNESTY INTERNATIONAL
Zinnowitzer Str. 8, 10115 Berlin
Tel.: 030-42 02 48-0, Fax: 030-42 02 48-488
E-mail: info@amnesty.de,
Internet: www.amnesty.de

Spendenkonto
Bank für Sozialwirtschaft (BfS) Köln,
Kto.-Nr.: 8090100, BLZ: 370 205 00
oder Postbank Köln,
Kto.-Nr.: 22 40 46-502, BLZ 370 100 50
BIC: BFSWDE33XXX
IBAN: DE23370205000008090100

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MEXIKO

Tomás González

Der katholische Priester Tomás González leitet die Migrantenherberge "La 72" in Tenosique. Er hat zudem das Menschenrechtszentrum Centro de Derechos Humanos del Usumacinta (CDHU) gegründet und leitet es auch. Tomás González und die MitarbeiterInnen der Herberge werden aufgrund ihrer Tätigkeit für die Rechte von MigrantInnen schikaniert, eingeschüchtert und bedroht.

Mitglieder krimineller Banden drohten MitarbeiterInnen von "La 72" zuletzt im Dezember 2012 und auch 2013 hat es schon Berichte über Angriffe auf neu eingetroffene zentralamerikanische MigrantInnen gegeben, die Tenosique auf dem Weg in die USA durchqueren.

Für diese Menschenrechtsverletzungen ist bislang niemand zur Verantwortung gezogen worden und die Herberge könnte jederzeit wieder angegriffen werden. Der begrenzte Schutz, den die Behörden der Herberge eine Zeit lang zur Verfügung stellten, wurde im Oktober 2012 aufgehoben. Das Herbergsteam fordert die Behörden auf, die Sicherheit zu verbessern und die Angriffe gegen MigrantInnen zu unterbinden.

MenschenrechtsverteidigerInnen werden häufig als Vergeltungsmaßnahme für ihre Arbeit eingeschüchtert und bedroht. MitarbeiterInnen der Verwaltung und kriminelle Banden zielen insbesondere gegen Personen, die sich für die Rechte von MigrantInnen einsetzen und die Menschenrechtsverletzungen an ihnen anprangern.

Sowohl "La 72" als auch das CDHU befinden sich in Tenosique nahe der Grenze zu Guatemala. Die Herberge leistet den Flüchtlingen humanitäre Hilfe. Sie gibt ihnen Schutz, Nahrung, Wasser, Kleidung, Rat und Unterstützung auf dem Weg der MigrantInnen nach Norden.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den mexikanischen Innenminister, in denen Sie ihn auffordern, die Tätigkeit von Tomás González und anderen MenschenrechtsverteidigerInnen in "La 72" anzuerkennen und zu unterstützen. Dringen Sie darauf, dass er die notwendigen Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass das Herbergspersonal weiter gefahrlos arbeiten kann, indem ihnen Schutz zur Verfügung gestellt wird und die Straffreiheit im Fall von Menschenrechtsverletzungen ein Ende hat.

Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Miguel Ángel Osorio Chong
Minister of Interior
Secretario de Gobernación
Abraham González No.48
Col. Juárez, Del. Cuauhtémoc
México, D.F, C. P. 06600
MEXIKO
Fax: (00 52) 55 50933414 (Sie werden um die Durchwahl gebeten. Wählen Sie: 32356)
E-Mail: secretario@segob.gob.mx
(Anrede: Dear Minister / Sr. Secretario/ Sehr geehrter Herr Innenminister)
(Standardbrief Luftpost bis 20g: EUR 0,75)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten
S.E. Herrn Francisco N. González Díaz
Klingelhöferstraße 3, 10785 Berlin
Fax: 030-26 93 23-700
E-Mail: mail@mexale.de


IRAK

Nabhan 'Adel Hamdi, Mu'ad Muhammad 'Abed, 'Amer Ahmad Kassar und Shakir Mahmoud 'Anad

Nabhan 'Adel Hamdi, Mu'ad Muhammad 'Abed, 'Amer Ahmad Kassar und Shakir Mahmoud 'Anad wurden am 3. Dezember 2012 auf der Grundlage des irakischen Antiterrorgesetzes von 2005 zum Tode verurteilt. Die vier Männer waren zwischen Ende März und Anfang April 2012 in Haft genommen worden. Berichten zufolge wurden sie gefoltert, während man sie mehrere Wochen ohne Kontakt zur Außenwelt im Amt für Verbrechensbekämpfung in Ramadi, der Hauptstadt der Provinz Anbar, festhielt. Ein lokaler Fernsehsender strahlte später ihre "Geständnisse" aus.

Während des Verfahrens vor dem Strafgericht von Anbar erklärten sie, dass sie unter Folter zu ihren "Geständnissen" gezwungen worden seien. Dem Gericht lagen medizinsche Gutachten vor, die zeigten, dass die Blutergüsse und Verbrennungen bei einem der Männer mit den von ihm geäußerten Foltervorwürfen übereinstimmten. Nach Kenntnissen von Amnesty International wurde jedoch keine offizielle Untersuchung der Foltervorwürfe eingeleitet. Anfang 2013 sollen die Todesurteile vom Kassationsgericht überprüft werden.

In den vergangenen Jahren sind hunderte von Gefangenen im irakischen Fernsehen vorgeführt worden, von denen viele Terrordelikte "gestanden". Obwohl diese "Geständnisse" häufig unter Folter und anderen Misshandlungen von den Gefangenen erzwungen werden, werden sie von den Gerichten zugelassen und führen häufig zu Schuldsprüchen.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Minister für Menschenrechte und fordern Sie ihn auf, dafür einzutreten, dass die Todesurteile gegen Nabhan 'Adel Hamdi, Mu'ad Muhammad 'Abed 'Amer Ahmad Kassar und Shakir Mahmoud 'Anad nicht vollstreckt werden. Erläutern Sie, dass die Männer kein faires Gerichtsverfahren hatten und fordern Sie für alle weiteren Prozesse gegen die vier Männer die Einhaltung der internationalen Standards für faire Verfahren ohne Verhängung der Todesstrafe. Bitten Sie außerdem darum, ein unabhängiges Gremium einzurichten, um die Foltervorwürfe zu untersuchen und die dafür Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Fordern Sie ein Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen und alle bestehenden Todesurteile umgehend umzuwandeln.

Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch an:
MINISTER FÜR MENSCHENRECHTE
His Excellency Mohammad Shayaa al-Sudani
Convention Centre (Qasr al-Ma'aridh)
Baghdad, IRAK
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: shakawa@humanrights.gov.iq oder minister1@humanrights.gov.iq
(Standardbrief Luftpost bis 20g: EUR 0,75)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
BOTSCHAFT DER REPUBLIK IRAK
S. E. Herrn Hussain Mahmood Fadhlalla Alkhateeb
Pacelliallee 19 - 21, 14195 Berlin
Fax: 030-8148 8222
E-Mail: info@iraqiembassy-berlin.de


SÜDAFRIKA

Noxolo Nogwaza

Noxolo Nogwaza wurde in den frühen Morgenstunden des 24. April 2011 auf ihrem Nachhauseweg getötet. Sie war mit Freunden ausgegangen. Der oder die Angreifer vergewaltigten die 24-Jährige, schlugen sie mehrmals und stachen auf sie ein - allem Anschein nach, weil sie lesbisch war. Dann warfen sie ihre Leiche in einen Graben. Zwei Jahre nach ihrem Tod sind bei den Ermittlungen keine Fortschritte zu verzeichnen und ihr(e) Angreifer befinden sich noch auf freiem Fuß.

Noxolo Nogwaza wohnte im Township KwaThema östlich von Johannesburg. Dort starb sie auch. Sie war ein aktives Mitglied des lokalen Ekurhuleni Pride Organising Committee, einer Organisation, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LGBTI) einsetzt.

Als LGBTI-Aktivistin kannte Noxolo das Risiko, offen als lesbische Frau zu leben. Homophobie und Hassverbrechen gegen LGBTIs sind in Südafrika an der Tagesordnung, insbesondere in Townships und ländlichen Gegenden. In den vergangenen sechs Jahren sind mindestens elf lesbische Frauen in südafrikanischen Townships vergewaltigt und ermordet worden.

Die scheinbare Gleichgültigkeit der südafrikanischen Polizei in diesen Fällen ist ebenfalls nicht ungewöhnlich. Tiefsitzende homophobe Haltungen innerhalb der südafrikanischen Gesellschaft bestehen auch innerhalb des Polizeicorps. LGBTIs werden häufig ein weiteres Mal diskriminiert, wenn sie nach Angriffen bei Polizeibeamten und medizinischem Personal Hilfe suchen. Die Polizei in Tsakane, die mit dem Mordfall Noxolo Nogwaza betraut war, versäumte es offensichtlich, wichtiges Beweismaterial aufzunehmen. Solches Polizeiversagen führt zur Straffreiheit der Täter von Hassverbrechen und zu wachsender Unsicherheit in der LGBTI-Gemeinschaft.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Polizeipräsidenten und fordern Sie ihn auf, Gewalt gegen LGBTIs öffentlich zu verurteilen. Bestehen Sie darauf, dass alle Hassverbrechen untersucht werden und dass die Polizei von Tsakane auch die Umstände des Todes von Noxolo Nogwaza aufklärt. Dringen Sie darauf, dass es auf jeder Polizeiwache Beamte gibt, die hinsichtlich Hassverbrechen geschult sind und effizient und vorurteilsfrei ermitteln.

Schreiben Sie in gutem Englisch, Afrikaans oder auf Deutsch an:
General MV Phiyega
National Commissioner
South African Police Service
Private Bag X94
Pretoria 0001
SÜDAFRIKA
Fax: (00 27) 12 393 2616
E-Mail: natcomm@saps.org.za
(Anrede: Dear General Phiyega / Sehr geehrter Herr General)
(Standardbrief Luftpost bis 20g: EUR 0,75)

Senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Republik Südafrika
S.E. Herr Makhenkesi Arnold Stofile
Tiergartenstraße 18
10785 Berlin
Fax: 030 - 22073190
E-Mail: berlin.info@dirco.gov.za

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Quelle:
www.amnesty.de/briefe-gegen-das-vergessen
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30, E-Mail: info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. April 2013