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AKTION/1274: Urgent Action - Simbabwe, Menschenrechtsverteidiger freigelassen




ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-301/2012-1, AI-Index: AFR 46/013/2012, Datum: 12. November 2012 - we

Simbabwe
Menschenrechtsverteidiger freigelassen

Weitere Informationen zu UA-301/2012 (AFR 46/012/2012, 8. November 2012)

Herr Fidelis Mudimu
Herr Zachariah Godi
Herr Tafadzwa Geza

Die drei simbabwischen Menschenrechtler, die am 5. November inhaftiert und am 7. November rechtswidrig von Harare nach Bulawayo gebracht worden waren, sind am 8. November angeklagt und gegen Kaution freigelassen worden.

Fidelis Mudimu, Zachariah Godi und Tafadzwa Geza sind leitende Mitarbeiter der Counselling Services Unit (CSU), einer registrierten Klinik, die medizinische Hilfe und psychologische Beratung für Opfer von organisierter Gewalt und Folter anbietet.

Am Nachmittag des 8. November ordnete ein Richter aus Bulawayo die Freilassung der drei Männer an. Sie waren zuvor angeklagt worden "durch das böswillige Beschädigen von Eigentum gegen Artikel 140 des Strafgesetzes von Simbabwe (Criminal Law - Codification and Reform - Act) verstoßen zu haben".

Die drei Männer wurden gegen eine Kaution in Höhe von 100 US-Dollar (etwa 79 Euro) freigelassen. Zudem mussten sie ihre Pässe an den zuständigen Mitarbeiter des Amtsgerichts in Harare aushändigen und erhielten die Auflage, sich wöchentlich bei der Polizeiwache in Harare zu melden. Am 6. Dezember müssen sie vor einem Gericht in Bulawayo erscheinen. Die Rechtsbeistände der drei Menschenrechtsverteidiger haben Klage gegen die unmenschliche und erniedrigende Behandlung eingelegt, der ihre Mandanten während ihrer 72 Stunden in Haft ausgesetzt waren.

Amnesty International ist der Ansicht, dass die Anklagen gegen Fidelis Mudimu, Zachariah Godi und Tafadzwa Geza konstruiert wurden und ein Beispiel dafür sind, wie die Polizei in Simbabwe das Gesetz immer wieder missbraucht, um MenschenrechtsverteidigerInnen an der rechtmäßigen Ausübung ihrer Arbeit zu hindern und sie zu schikanieren.

Fidelis Mudimu, Zachariah Godi und Tafadzwa Geza wurden am 5. November während einer polizeilichen Durchsuchung der CSU-Klinik in Harare festgenommen. Die Polizei erschien zunächst ohne Durchsuchungsbefehl und verlangte Zutritt zum Büro der CSU. Später legte sie dann einen solchen vor, der sie berechtigte "anstößige und staatsfeindliche Materialien" zu beschlagnahmen. Die Polizei betrat das Gebäude und beschlagnahmte während der Durchsuchung einen Computer, Dokumente und vertrauliche medizinische Unterlagen. Die drei Männer wurden festgenommen und zur zentralen Polizeiwache von Harare gebracht. Am Mittwoch, den 7. November, wurden sie dann rechtswidrig von Harare in das über 400 km entfernte Bulawayo gefahren. In Simbabwe verstößt es gegen das Gesetz, jemanden ohne Anklage länger als 48 Stunden festzuhalten. Trotz Temperaturen von über 30°C transportierte man sie ohne Schutz vor der Sonne auf der offenen Ladefläche eines Lastwagens. Insgesamt wurden die drei Menschenrechtler 72 Stunden in Gewahrsam gehalten, ohne dass sie einem Richter vorgeführt oder angeklagt wurden.

Danke an alle, die Appelle geschrieben haben. Es sind derzeit keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Amnesty International wird den Fall von Fidelis Mudimu, Zachariah Godi und Tafadzwa Geza weiter beobachten.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-301/2012-1, AI-Index: AFR 46/013/2012, Datum: 12. November 2012 - we
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. November 2012