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AKTION/1072: Urgent Action - VR China - Falun-Gong-Praktizierenden droht Folter


ai - URGENT ACTION
UA-NR: UA-152/2012, AI-Index: ASA 17/018/2012, Datum: 31. Mai 2012 - we

VR China
Falun-Gong-Praktizierenden droht Folter



Frau WANG JUNLING (auch Wang Xiaomei)
Herr WANG XIAODONG

Die beiden Falun-Gong-Praktizierenden Wang Xiaodong und seine Schwester Wang Junling sind inhaftiert worden. Es besteht die Gefahr, dass sie in Haft gefoltert oder anderweitig misshandelt werden. Beide werden als gewaltlose politische Gefangene betrachtet, die sich nur deshalb in Haft befinden, weil sie friedlich Gebrauch von ihren Rechten auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit gemacht haben.

Wang Junling, auch bekannt als Wang Xiaomei, wurde am 26. Mai in der Stadt Cangzhou, in der nordöstlichen Provinz Hebei, festgenommen. Sie hatte sich für die Freilassung ihres Bruders Wang Xiaodong engagiert, der am 25. Februar wegen seiner Bekennung zu der spirituellen Bewegung Falun Gong inhaftiert worden war.

Nach der Inhaftierung von Wang Xiaodong setzte sich seine Schwester Wang Junling aktiv für seine Freilassung ein. Unter anderem startete sie eine Petition, die Angehörige von mehr als 300 Familien aus ihrem Heimatdorf Zhouguantun in Hebei unterschrieben. Somit hatten sich nahezu alle Familien des Dorfes an der Aktion beteiligt. Die DorfbewohnerInnen wurden daraufhin jedoch solange zum Ziel von Einschüchterungen, bis sie ihre Unterstützung wieder zurückzogen. Wang Junling schrieb zudem einen offenen Brief, den sie im Internet veröffentlichte. Daraufhin wurde sie bedroht und musste untertauchen. Ungewöhnlicherweise wurde die Petition von Angehörigen des Dorfkomitees in Zhouguantun offiziell abgestempelt. Sowohl die Petition als auch der offene Brief sollen hohe Regierungsebenen erreicht haben. Wang Junling wurde vor einem Gebäude in Cangzhou festgenommen, das ihr als Versteck gedient haben soll. Zwei weitere Personen, Kang Lanying und Tan Jianying, die Wang Junling möglicherweise Unterschlupf gewährt hatten, wurden zusammen mit ihr festgenommen.

Wang Xiaodong arbeitet als Lehrer. Am 25. Februar drangen 40 PolizeibeamtInnen ohne Haftbefehl in sein Haus ein, beschlagnahmten sein Bargeld sowie andere Besitztümer und nahmen ihn fest. Seitdem wird er in der Hafteinrichtung in Botou festgehalten. Gegen ihn wurde in Zusammenhang mit dem Besitz einer CD, die Informationen zu den spirituellen Praktiken der Falun-Gong-Bewegung enthalten soll, Anklage erhoben. Nach mehreren gescheiterten Versuchen soll es der Familie von Wang Xiaodong nun endlich gelungen sein, einen Rechtsbeistand zu engagieren.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Falun Gong ist eine spirituelle Bewegung, die in China in den 1990er Jahren viele AnhängerInnen fand. Nachdem Falun-Gong-Praktizierende im Juli 1999 einen friedlichen Sitzstreik auf dem Tiananmen-Platz abgehalten hatten, verbot die chinesische Regierung die Gruppierung und begann eine Einschüchterungs- und Verfolgungskampagne. Falun-Gong-AnhängerInnen wurden in psychiatrische Kliniken eingewiesen und in Einrichtungen für "Umerziehung durch Arbeit" eingesperrt. Bei der "Umerziehung durch Arbeit" handelt es sich um eine Art der Verwaltungshaft, die ohne Anklage, Gerichtsverfahren oder richterliche Überprüfung verhängt wird. Weiterhin verurteilte man Falun-Gong-Praktizierende zu langen Haftstrafen und brachte sie in spezielle Hafteinrichtungen, mit dem Ziel, sie dort "umzuwandeln". Bei diesem "Umwandlungsprozess" sollen die Falun-Gong-AnhängerInnen dazu gebracht werden, ihrem spirituellen Glauben abzuschwören. Dies wird oftmals durch Folter und andere Misshandlungen erzwungen. Obwohl China 1988 die UN-Antifolterkonvention ratifiziert hat, sind Folter und andere Misshandlungen während der Haft nahezu an der Tagesordnung. Falun-Gong-AnhängerInnen haben bereits zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen andere Falun-Gong-AnhängerInnen in Haft zu Tode kamen, vermutlich aufgrund von Folter und anderen Misshandlungen.

RechtsanwältInnen, die politisch sensible Fälle übernehmen, zu denen auch solche gehören, bei denen es um die Vertretung von Falun-Gong-Praktizierenden geht, kann ihre Lizenz entzogen werden. Der Staatsanwalt hat den Fall gegen Wang Xiaodong vor Kurzem wieder an die Behörde für Öffentliche Sicherheit in Botou übergegeben. Er begründete diesen Schritt damit, dass es an Beweisen mangele. Vor seiner Festnahme lebte Wang Xiaodong mit seiner Mutter und seinem siebenjährigen Sohn zusammen. Nun muss sich die betagte Frau alleine um ihren Enkel kümmern.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Sofern Wang Xiaodong und Wang Junling keiner international anerkannten Straftaten angeklagt werden, handelt es sich bei den beiden um gewaltlose politische Gefangene, die sich nur deshalb in Haft befinden, weil sie friedlich Gebrauch von ihren Rechten auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit gemacht haben, und die daher unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden müssen.

- Stellen Sie sicher, dass Wang Xiaodong und Wang Junling weder gefoltert noch misshandelt werden.

- Sorgen Sie zudem dafür, dass Wang Xiaodong und Wang Junling Zugang zu Rechtsbeiständen ihrer Wahl erhalten.


APPELLE AN

GOUVERNEUR DER PROVINZ HEBEI
ZHANG Qingwu Zhuren
Hebeisheng Zhengfu
46 Weimingnandajie
Shijiazhuangshi 050051
Hebeisheng
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Governor / Sehr geehrter Herr Gouverneur)
E-Mail: über die Webseite:
http://www.hebei.gov.cn/interaction/mail/index.jsp

MINISTERPRÄSIDENT
WEN Jiabao Guojia Zongli
The State Council General Office
2 Fuyoujie, Xichengqu
Beijingshi 100017
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)


KOPIEN AN

BÜRGERMEISTER DER STADT BOTOU
Xie Rongke Shizhang
Yuhuazhonglu
Cangzhoushi Botoushi
Hebeisheng 062150
VOLKSREPUBLIK CHINA

BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S.E. Herrn Hongbo Wu
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: de@mofcom.gov.cn
Fax: (00 86) 10 65961109 (c/o Ministry of Foreign Affairs)
E-Mail: cnzongli@126.com


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 12. Juli 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Release Wang Xiaodong and Wang Junling immediately and unconditionally, unless they are charged with internationally recognizable criminal offences, as they are prisoners of conscience, held solely for the peaceful exercise of their rights to freedom of expression and association.

- Ensure that neither Wang Xiaodong nor Wang Junling is tortured or otherwise ill-treated.

- Guarantee both Wang Xiandong and Wang Junling access to lawyers of their own choosing.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-NR: UA-152/2012, AI-Index: ASA 17/018/2012, Datum: 31. Mai 2012 - we
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2012