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AKTION/1046: Urgent Action - Sudan - Geheimdienst drangsaliert Journalisten


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-129/2012-1, AI-Index: AFR 54/021/2012, Datum: 18. Mai 2012 - we

Sudan
Geheimdienst drangsaliert Journalisten



FAISAL MOHAMMED SALIH, Journalist

Der bekannte sudanesische Journalist und Kolumnist Faisal Mohammed Salih, der am 8. Mai von Angehörigen des sudanesischen Geheimdienstes (National Security Service - NSS) festgenommen worden war, wurde noch am selben Tag wieder freigelassen. Seitdem hat man ihn jedoch bereits mehrere Male wieder festgenommen und anschließend freigelassen. Derzeit befindet er sich zwar in Freiheit, doch wegen seiner journalistischen Arbeit sind Anklagen gegen ihn anhängig. Am 25. April wurde Faisal Mohammed Salih von Angehörigen des sudanesische Geheimdienstes (National Security Service - NSS, früher NISS) zu einem Interview befragt, das er dem Nachrichtensender Al-Jazeera am 19. April gegeben hatte. In den folgenden 13 Tage wurde er fast täglich aufgefordert, beim NSS zu erscheinen, ohne dass man ihn nach seiner Ankunft dort erneut befragte. Am 8. Mai erschien Faisal Mohammed Salih nicht beim Geheimdienst und wurde daraufhin in seinem Haus in Khartum von Angehörigen des NSS festgenommen.

Am Tag seiner Festnahme hielt man Faisal Mohammed Salih für zwölf Stunden ohne Kontakt zur Außenwelt im Gebäude des NSS in Khartum Nord fest. Er erhielt weder Essen noch Wasser. Am Abend des 8. Mai wurde er dann freigelassen, erhielt jedoch die Anweisung am nächsten Tag wieder beim NSS zu erscheinen. Er wiedersetzte sich dieser Anordnung und wurde am 9. Mai erneut in seinem Haus festgenommen. Während dieser zweiten Haft forderten Angehörige des NSS ihn auf, eine Anordnung zu unterschreiben, mit der er sich verpflichtet hätte, am folgenden Tag abermals beim Geheimdienst zu erscheinen. Er weigerte sich dies zu tun.

Am 15. Mai wurde Faisal Mohammed Salih ein weiteres Mal festgenommen und dem Staatsanwalt vorgeführt, der für Verbrechen gegen den Staat zuständig ist. Man setzte ihn dort darüber in Kenntnis, dass in Zusammenhang mit seiner Weigerung die Anordnung des NSS zu unterschreiben, eine neue Anklage wegen "Widersetzens gegen eine Anordnung eines öffentlichen Bediensteten" gemäß Paragraph 94 des Strafgesetzbuchs von 1991 gegen ihn erhoben wurde.

Neben dieser neuen Anklage bestehen bereits weitere Anklagen wegen "Diffamierung" gegen Faisal Mohammed Salih, die man wegen eines Artikels gegen ihn erhoben hat, in dem er im März 2011 über die Vergewaltigung von Safia Ishaag durch Angehörige des NISS berichtet hatte. Amnesty International betrachtete Faisal Mohammed Salih als gewaltlosen politischen Gefangenen, der nur deshalb inhaftiert war, weil er von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hat.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Faisal Mohammed Salih ist ein bekannter sudanesischer Journalist und Leiter von Teeba Press, einer Nichtregierungsorganisation, die sich für die Ausbildung von JournalistInnen einsetzt. In den vergangenen zehn Jahren stand der Sudan im Fokus seiner journalistischen Arbeit. Er schreibt vor allem für die Zeitungen Al-Akhbar, Al Adwa und Al Shahid. Im März 2011 klagte man Faisal Mohammed Salih wegen"Diffamierung" an. Er wurde beschuldigt, den Ruf des sudanesischen Geheimdienstes beschädigt zu haben, weil er über die Vergewaltigung der Aktivistin Safia Ishaag durch Angehörige des NISS berichtet hatte.

Die Behörden in Khartum gehen seit Beginn der Proteste im Norden Afrikas im Januar 2011 mit einer Reihe neuer Methoden gegen JournalistInnen im Sudan vor, um sie so zum Schweigen zu bringen. Für nähere Informationen siehe:
http://amnesty.de/2012/5/3/sudan-verfolgung-von-journalisten-nimmt-zu

Der Artikel zeigt die Methoden der Zensur auf, mit denen die sudanesischen Behörden JournalistInnen derzeit in ihrer Arbeit einschränken. Unter anderem werden bereits gedruckte Zeitungen beschlagnahmt, VerkäuferInnen daran gehindert, Zeitungen zu verkaufen und JournalistInnen sowie RedakteurInnen wegen Straftaten angeklagt, die sie nicht begangen haben.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich fordere Sie auf, alle gegen Faisal Mohammed Salih bestehenden Anklagen fallen zu lassen.

- Ich bitte Sie eindringlich, der Drangsalierung von Faisal Mohammed Salih ein Ende zu setzen.

- Beenden Sie bitte auch die Drangsalierung von anderen JournalistInnen und gewaltlosen AktivistInnen und bedenken Sie, dass Sie als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte zur Wahrung des Rechts auf freie Meinungsäußerung verpflichtet sind.


APPELLE AN

PRÄSIDENT
HE Omar Hassan Ahmed al-Bashir
Office of the President
People's Palace
PO Box 281
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@sudan.gov.sd

JUSTIZMINISTER
Mohammed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302
Al Nil Avenue
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

KOPIEN AN

INNENMINISTER
Ibrahim Mohamed Hamed
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: mut@isoc.sd

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S. E. Herrn Baha'aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-8940 9693
E-Mail: sudaniberlin@hotmail.de oder poststelle@botschaft-sudan.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. Juni 2012 keine Appelle mehr zu verschicken. Weitere Informationen zu UA-129/2012 (AFR 54/017/2012, 8. Mai 2012)


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Calling on the Sudanese authorities to drop all charges against Faisal Mohammed Salih.

- Demanding that the Sudanese government ends its harassment of Faisal Mohammed Salih.

- Calling on Sudan to stop harassing journalists and peaceful activists, and honour its commitment to freedom of expression enshrined in the International Covenant on Civil and Political Rights, to which it is a party.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-129/2012-1, AI-Index: AFR 54/021/2012, Datum: 18. Mai 2012 - we
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2012