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AKTION/1030: Urgent Action - Hungerstreikende palästinensische Gefangene ohne Zugang zu unabhängigen Ärzten


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-119/2012, AI-Index: MDE 15/023/2012, Datum: 27. April 2012 - gs

Israel / besetzte palästinensische Gebiete
Hungerstreikende ohne Zugang zu unabhängigen Ärzten



SECHS PALÄSTINENSISCHE GEFANGENE

Sechs palästinensische Gefangene, die aus Protest gegen ihre anhaltende Inhaftierung ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in den Hungerstreik getreten sind, befinden sich inzwischen in derart schlechter gesundheitlicher Verfassung, dass sie in das Gefängniskrankenhaus von Ramleh verlegt werden mussten. Keiner der sechs hungerstreikenden Häftlinge hat bislang Zugang zu unabhängigen Ärzten erhalten.

Die zwei Gefangenen Tha'er Halahleh und Bilal Diab verweigern aus Protest gegen ihre Verwaltungshaft bereits seit etwa dem 29. Februar 2012‍ ‍die Nahrungsaufnahme. Ihre Gesundheit ist inzwischen schwer angegriffen. Das Militärische Berufungsgericht hat die von beiden Gefangenen eingelegten Rechtsmittel am 23. April 2012 abgewiesen. In nächster Instanz wird sich der Oberste Gerichtshof Israels mit dem Fall von Tha'er Halahleh und Bilal Diab befassen, ein Verhandlungstermin ist jedoch noch nicht anberaumt worden.

Tha'er Halahleh wurde am 26. Juni 2010 in seiner Wohnung in der Ortschaft Kharas, Distrikt Hebron, in Verwaltungshaft genommen. Die entsprechende Anordnung ist zuletzt am 5. März 2012 verlängert worden. Die Gesetzeslage in Israel ermöglicht es, Menschen zeitlich unbefristet in Verwaltungshaft zu halten. Bilal Diab wurde am 17. August 2011 in seiner Wohnung in Kufr Ra'i in Jenin festgenommen. Auch gegen ihn erging eine Verwaltungshaftsanordnung, die zuletzt am 14.‍ ‍Februar 2012 verlängert wurde. Nachdem sich der Gesundheitszustand der beiden Gefangenen verschlechtert hatte, wurden sie am 21. März ins Gefängniskrankenhaus von Ramleh verlegt. Die israelische Zweigstelle der Organisation Ärzte für Menschenrechte (Physicians for Human Rights) wandte sich wiederholt an die Gerichte, um zu erwirken, dass Tha'er Halahleh und Bilal Diab von unabhängigen ÄrztInnen untersucht und behandelt werden. Abgesehen von einer Ausnahme, als am 9. April ein Mediziner der Organisation Ärzte für Menschenrechte die zwei Gefangenen aufsuchen konnte, blieben Tha'er Halahleh und Bilal Diab ohne Betreuung durch einen unabhängigen Arzt. Die Organisation Ärzte für Menschenrechte hat eindringlich an die israelischen Behörden appelliert, beide Gefangene in ein ziviles Krankenhaus zu verlegen, damit sie dort fachärztlich behandelt werden können.

Mit Hassan Safadi, Omar Abu Shalal und Ja'afar Izz al-Din befinden sich noch drei weitere Insassen des Gefängniskrankenhauses von Ramleh im Hungerstreik. Ihnen wird ebenfalls die Betreuung durch unabhängige Ärzte verweigert. Auch Mahmoud al-Sarsak, der einzige Palästinenser aus dem Gaza-Streifen, den die israelischen Behörden auf der Grundlage des Gesetzes über illegale Kombattanten (Unlawful Combatant Law) ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Gewahrsam halten, wird im Gefängniskrankenhaus behandelt. Seine Festnahme hatte am 22. Juli 2009‍ ‍an der Kontrollstelle Erez stattgefunden. Am 24. März 2012 trat Mahmoud al-Sarsak in den Hungerstreik, um auf diese Weise seinem Protest gegen seinen fortdauernden und ohne Anklage oder Gerichtsverfahren verfügten Verbleib in Verwaltungshaft Ausdruck zu verleihen. Der Oberste Gerichtshof Israels hat bereits vier Anträge des Gefangenen gegen seine anhaltende Verwaltungshaft abgelehnt. Zuletzt ist die Verwaltungshaft gegen Mahmoud al-Sarsak am 1. März 2012‍ ‍verlängert worden.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Der 34 Jahre alte Hassan Safadi war am 29. Juni 2011 in seiner Wohnung im Flüchtlingslager Beit Ain al-Ma' in Nablus festgenommen worden. Am 29. Januar 2012 hatten die Behörden seine Haftanordung verlängert, woraufhin Hassan Safadi etwa am 2. März in den Hungerstreik getreten war. Am 24. April wies der Oberste Gerichtshof Israel einen Einspruch gegen die Fortdauer der Verwaltungshaft von Hassan Safadi zurück. Der 54-jährige Omar Abu Shalal war am 15. August 2011 am Grenzübergang zu Jordanien festgenommen worden. Die gegen ihn verhängte Verwaltungshaft wurde zuletzt am 15. Februar verlängert. Omar Abu Shalal verweigert seit etwa dem 4. März 2012 die Nahrungsaufnahme. Der 41-jährige Ja'afar Izz al-Din wurde nach der Festnahme am 21. März 2012 in seiner Wohnung in Arrabeh in Jenin in Verwaltungshaft genommen. Am 27. März 2012 trat er aus Protest gegen diese Art der Haft in den Hungerstreik. Mahmoud al-Sarsak, Spieler in der palästinensischen Fußballnationalmannschaft, befindet sich seit dem 22. Juli 2009 in Haft und ist am 24. März 2012 in den Hungerstreik getreten.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich bitte um die sofortige Freilassung von Tha'er Halahleh, Bilal Diab, Hassan Safadi, Omar Abu Shala, Ja'afar Izz al-Din und der übrigen in Verwaltungshaft befindlichen PalästinenserInnen, sofern sie nicht umgehend einer erkennbar strafbaren Handlung angeklagt und unter Wahrung internationaler Standards in einem fairen Prozess vor Gericht gestellt werden.

- Ich fordere Sie höflich auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle im Hungerstreik befindlichen Gefangenen regelmäßig und unbeaufsichtigt Zugang zu unabhängigen ÄrztInnen sowie zu ihren Familien und RechtsanwältInnen erhalten, dass sie menschlich behandelt und nicht wegen ihrer Teilnahme an dem Hungerstreik bestraft werden.

- Ich appelliere an Sie, die Praxis der Verwaltungshaft, wie sie unter anderem im Gesetz über illegale Kombattanten vorgesehen ist, einzustellen, da eine solche Form der Haft gegen das im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verbriefte Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verstößt.


APPELLE AN

STELLVERTRETENDER MINISTERPRÄSIDENT UND VERTEIDIGUNGSMINISTER
Ehud Barak
Ministry of Defence
37‍ ‍Kaplan Street, Hakirya
Tel Aviv 61909
ISRAEL
(korrekte Anrede: Dear Minister /Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 972) 3 69 16940 oder (00 972) 3 69 62757

MILITÄRISCHER GENERALANWALT
Brigadier General Danny Efroni
6‍ ‍David Elazar Street, Hakirya
Tel Aviv, ISRAEL
(korrekte Anrede: Dear Judge Advocate/ Sehr geehrter Herr Generalanwalt)
Fax: (00 972) 3 569-4526
E-Mail: avimn@idf.gov.il


KOPIEN AN

IDF-BEFEHLSHABER IM WESTJORDANLAND
Major-General Nitzan Alon
GOC Central Command
Military Post 01149
Battalion 877
Israel Defence Forces
ISRAEL
(korrekte Anrede: Dear Major-General/ Sehr geehrter Herr Generalmajor)
Fax: (00 972) 2 530 5724

BOTSCHAFT DES STAATES ISRAEL
S.E. Herrn Jaakov Hadas-Handelsman
Auguste-Viktoria-Straße 74-76, 14193 Berlin
Fax: (030) 8904 5555
E-Mail: botschaft@israel.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 8. Juni 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Calling on the Israeli authorities to release Tha'er Halahleh, Bilal Diab, Hassan Safadi, Omar Abu Shalal and Ja'afar Izz al-Din immediately, as well as all other Paletinians in administrative detention, unless they are promptly charged with internationally recognizable criminal offences and brought to trial in full conformity with international fair trial standards.

- Urging them to ensure that all detainees on hunger strike are allowed regular, private access to independent doctors, families and lawyers, treated humanely, and not punished in any way for their hunger strike.

- Calling on them to end the use of administrative detention including under the Unlawful Combatant Law, as it violates the right to a fair trial as guaranteed by the International Covenant on Civil and Political Rights.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN - FORTSETZUNG

Amnesty International hat alle relevanten Informationen zu den sechs genannten Gefangenen überprüft und kann die hier gemachten Angaben als zutreffend bestätigen. Im März traten aus unterschiedlichen Beweggründen weitere palästinensische Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge in den Hungerstreik, von denen nur einige ins Gefängniskrankenhaus von Ramleh gebracht worden sind. Zugang zu unabhängigen Ärzten hat nach vorliegenden Erkenntnissen keiner der Gefangenen erhalten. Am 17. April 2012 traten weitere rund 2000 palästinensische Untersuchungshäftlinge und Strafgefangene in den Hungerstreik, um damit ihrem Protest gegen die Haftbedingungen, Isolationshaft und das Verbot von Besuchen seitens ihrer Familien Ausdruck zu verleihen. Viele Gefangene sind wegen ihrer Teilnahme am Hungerstreik auf unterschiedliche Weise bestraft worden. Zugang zu unabhängigen Ärzten ist nach vorliegenden Erkenntnissen keinem der Gefangenen gewährt worden.

Im von Israel besetzten Westjordanland sind die dortigen MilitärbefehlshaberInnen auf der Grundlage der Militärverordnung 1651 befugt, gegen PalästinenserInnen für zunächst bis zu sechs Monate Verwaltungshaft zu verhängen. Bei Ablauf der Frist kann die Anordnung unbegrenzt erneuert werden, sofern "begründeter Anlass" zu der Vermutung besteht, dass von der betreffenden Person eine Gefahr für "die Sicherheit in der Region" oder "die öffentliche Sicherheit" ausgeht. Beide Begriffe sind inhaltlich nicht definiert, so dass sie nach dem eigenen Verständnis der Militärbefehlshaber ausgelegt werden können.

Die israelischen Behörden greifen auf das Gesetz über illegale Kombattanten zurück, um auf der Grundlage von Anweisungen des Armeebefehlshabers im Gaza-Streifen ansässige PalästinenserInnen ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft zu nehmen. Das im Jahr 2002 in Kraft getretene Gesetz ist in der Absicht erlassen worden, die Inhaftierung libanesischer StaatsbürgerInnen zu ermöglichen. Es enthält Regelungen zur Inhaftierung von Zivilpersonen ohne Anklage oder Gerichtsverfahren, wenn die betreffenden Personen Kriegshandlungen gegen Israel ausführen und ihnen nicht der Kriegsgefangenenstatus nach dem humanitären Völkerrecht zusteht. Das fragliche Gesetz definiert "illegale Kombattanten" als Personen, die direkt oder indirekt an Kampfhandlungen gegen Israel teilnehmen oder einer Gruppierung angehören, die solche Kampfhandlungen begeht. Die in Israel und den besetzten Gebieten angewandte Praxis der Verwaltungshaft (einschließlich der Inhaftierung von Personen auf der Grundlage des Gesetzes über illegale Kombattanten) verstößt gegen das international verbriefte Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, das selbst in Zeiten eines Notstands für politische Gefangene ungeachtet der Frage, ob sie Gewalt angewandt haben oder nicht, respektiert werden muss. Das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren ist in Artikel 14 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte garantiert, den Israel als Vertragsstaat des Abkommens einzuhalten hat. Nach Artikel 14 hat jeder Mensch unter anderem das Recht, unverzüglich und umfassend über Art und Grund der gegen ihn erhobenen Anklage unterrichtet zu werden, bis zum erbrachten Nachweis seiner Schuld als unschuldig zu gelten, Fragen an die BelastungszeugInnen zu stellen oder stellen zu lassen sowie in öffentlicher Verhandlung angehört zu werden. All diese Schutzvorschriften werden in Israel durch das Gesetz über Verwaltungshaft und das Gesetz über illegale Kombattanten durchgängig missachtet. Das Beweismaterial gegen Angeklagte wird in nicht öffentlicher Sitzung präsentiert. Weder die Angeklagten noch ihre VerteidigerInnen erhalten Einsicht in die Beweisakten und haben auch nicht die Möglichkeit, die präsentierten Beweise anzufechten. Nach Angaben der israelischen Strafvollzugsbehörde befanden sich am 31.‍ ‍März 2012 insgesamt 320 PalästinenserInnen in Verwaltungshaft.

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Quelle:
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UA-Nr: UA-119/2012, AI-Index: MDE 15/023/2012, Datum: 27. April 2012 - gs
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Mai 2012