Schattenblick →INFOPOOL →BILDUNG UND KULTUR → COMIC

FILM/635: Fantoche 2010 - Computerspiele als Kunstform, Pioniere gesucht (Fantoche)


Gemeinsame Medienmitteilung des Internationalen Animationsfilmfestivals Fantoche, der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia, dem Bundesamt für Kultur sowie der SUISA-Stiftung für Musik vom 9.9.2010

FANTOCHE 2010 (7. bis 12. September)

Computerspiele als Kunstform: Pioniere gesucht!


Das Internationale Animationsfilmfestival Fantoche, die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia, das Bundesamt für Kultur sowie die SUISA-Stiftung für Musik lancieren am 9. September 2010 den "Call for Projects: Swiss Games". Damit sollen innovative und künstlerisch anspruchsvolle Computerspiele gefördert werden.

Computerspiele haben sich weltweit als neue Kunst- und Unterhaltungsformen etabliert. An ihren Spielwelten arbeiten spartenübergreifend verschiedene Künstler wie Drehbuchautoren, Animatoren, Komponisten und Designer. Mit dem "Call for Projects: Swiss Games" wollen das Internationale Festival für Animationsfilm Fantoche, die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia, das Bundesamt für Kultur und die SUISA-Stiftung für Musik gemeinsam die Kreation von Schweizer Computerspielen mit künstlerischem Anspruch fördern. Mit Werkbeiträgen werden den aufstrebenden einheimischen Spielentwicklern Anreize gegeben, sich an innovative Spielkonzepte zu wagen, interaktiv Geschichten zu erzählen und die Türen zu neuen Bilderwelten aufzustossen. Für die erstmalige Vergabe von Beiträgen steht 2011 ein Rahmenkredit von 300.000 Franken zur Verfügung. Der Maximalbeitrag für ein Projekt ist auf 50.000 Franken beschränkt. Eine internationale Jury unter dem Vorsitz von Guillaume de Fondaumière, der bei der französischen Firma Quantic Dream Spiele wie "Fahrenheit" oder "Heavy Rain" produziert hat, beurteilt die Eingaben. Diese werden im September 2011 am Internationalen Animationsfilmfestival Fantoche in Baden präsentiert. Die SUISA-Stiftung für Musik stellt zusätzlich 15.000 Franken für einen Preis bereit, der die beste originale Sound-Komposition auszeichnet.


Die Kriterien der Jury

Der "Call for Projects: Swiss Games" richtet sich ausschliesslich an Entwickler in oder aus der Schweiz. Bis im März 2011 muss ein spielbarer Prototyp eingereicht werden. Beurteilt wird er nach den Kriterien Gameplay (Mechanik des Spiels), Szenario (Storytelling), visuelle Welt (Ästhetik), Musik und Sounddesign, technische Innovation und Interaktivität. Ausserdem werden der Gesamteindruck und das Zusammenspiel berücksichtigt.

Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren sind ab dem 15. November 2010 auf der Website von Fantoche verfügbar: www.fantoche.ch. Informationen zum zweijährigen Programm "GameCulture - vom Spiel zur Kunst" von Pro Helvetia, das mit dem "Call for Projects: Swiss Games" startet, finden Sie unter: www.gameculture.ch.


*


"Call for Projects: Swiss Games"

Reglement

Die in diesem Reglement verwendete männliche Form gilt ebenfalls für das weibliche Geschlecht.

1. Allgemeine Informationen

Anspruchsvolle und raffiniert gestaltete Computerspiele haben sich weltweit als gefragte, neue Kunst- und Unterhaltungsform etabliert. Die inhaltlichen, künstlerischen und technischen Möglichkeiten der Games sind jedoch längst nicht ausgeschöpft. Die Spielwelten sind Gesamtkunstwerke, an denen Künstler, Drehbuchautoren, Animatoren, Komponisten, Musiker, bildende Künstler, Grafiker spartenübergreifend arbeiten. Die Kulturförderung hat Computerspiele in der Schweiz bis dato ignoriert. Mit dem gemeinsamen "Call for Projects: Swiss Games" wollen die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia, das Bundesamt für Kultur, das Internationale Festival für Animationsfilm Fantoche und die SUISA-Stiftung für Musik gemeinsam die Entwicklung von qualitativ hochstehenden Schweizer Computerspielen sowie die Zusammenarbeit der beteiligten Kunstsparten fördern.

Im Vordergrund steht dabei eine künftige Generation von Computerspielen mit künstlerischem Anspruch und überzeugenden Distributionsmöglichkeiten. Für die erstmalige Vergabe von Werkbeiträgen für Schweizer Computerspiele steht 2011 ein Rahmenkredit von 300.000 Franken zur Verfügung.

Eine internationale Fachjury beurteilt die eingereichten Projekte. Die ausgewählten Computerspiele werden im September 2011 am Internationalen Festival für Animationsfilm Fantoche in Baden präsentiert. Die SUISA-Stiftung für Musik stellt zusätzlich 15.000 Franken für einen Preis bereit, der aus den ausgewählten Computerspielen die beste originale Sound-Komposition auszeichnet.


2. Teilnahmebedingungen

Der "Call for Projects: Swiss Games" ist offen für alle Kreationen im Bereich Computerspiele, welche die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

2.1 Bedingungen bezüglich Form und Inhalt des Spiels

Das Spiel ist für den Computer, das Mobiltelefon oder eine Spielkonsole entwickelt.
Das Spiel enthält künstlerische und/oder experimentelle Aspekte.
Das Spiel ist an ein benennbares Zielpublikum gerichtet.
Das Spiel wird mindestens in zwei Sprachen realisiert. Zur Auswahl stehen Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch und Englisch.

2.2 Bedingungen bezüglich Projektstruktur

Mindestens 51 Prozent der Produktionskosten betreffen Schweizer oder in der Schweiz arbeitende Kulturschaffende (Schweizerpass oder C-Ausweis).
Die Bewerbungsunterlagen enthalten einen Businessplan inklusive eines realistischen Finanzierungsplans, welcher auch den angefragten Beitrag enthält.
Der höchste Beitrag liegt bei 50.000 Franken. Es werden höchstens 50 Prozent des gesamten Projektbudgets finanziert.
Das Gesamtbudget des Projekts darf den Betrag von 250.000 Franken nicht überschreiten.
Eine professionelle Umsetzung des Projekts ist gewährleistet.
Das Projekt liegt für die Eingabe bereits als erster spielbarer Prototyp mit erkennbaren grafischen und musikalischen Welten vor.
Eine Beta-Version des Projekts muss bis spätestens Ende August 2011 realisierbar sein.
Das Spiel ist noch unveröffentlicht.
Mit der Einreichung eines Projektes wird dieses Reglement von den Teilnehmenden akzeptiert.

2.3 Zusätzliche Bedingung für den Preis der SUISA-Stiftung für Musik (nur für die von der Jury gemäss 6.1 ausgewählten Projekte):

Alle Komponisten der originalen Tonspur, die sich um den Preis der besten Soundkomposition bewerben, müssen Mitglied der schweizerischen Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke (SUISA) sein oder werden. Teilnahmeberechtigt sind nur Soundkompositionen, die speziell für eines der ausgewählten Projekte geschaffen werden.

2.4 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:

Spiele mit schulisch-pädagogischer und therapeutischer Zielsetzung.
Auftrags- und Werbeproduktionen.
Spiele, welche Angehörige eines Geschlechts oder einer Gruppierung in erniedrigender Weise darstellen oder allgemein die Menschenwürde verletzen.
Spiele, welche die Gewalt verherrlichen oder verharmlosen.
Spiele, welche einen pornografischen Charakter haben.

3. Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung kann ausschliesslich elektronisch über die Website von Fantoche eingereicht werden: www.fantoche.ch.

Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren sind ab dem 15. November 2010 auf der Website von Fantoche verfügbar.


4. Bewerbungsdossier

Das Bewerbungsdossier umfasst:

Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular
Den spielbaren ersten Prototyp
Eine schriftliche Projektbeschreibung (maximal drei A4-Seiten mit aussagekräftigen Angaben zu Form und Inhalt des Spiels, künstlerischen Gestaltungsabsichten, Auflistung aller Projektbeteiligten, Nennung der Zielgruppen des Spiels und Beschreibung der geplanten Promotions- und Distributionsstrategie)
Ein Budget und einen Finanzierungsplan für die gesamten Entwicklungskosten
Lebensläufe aller Projektbeteiligten

Das Anmeldeformular, die Projektbeschreibung und die Lebensläufe müssen auf Englisch verfasst sein. Unterlagen in anderen Sprachen können nicht berücksichtigt werden.


5. Abgabetermin

5.1 Werkbeiträge

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens am 15. März 2011 über die Website von Fantoche (www.fantoche.ch) einzureichen. Es gilt das elektronische Anmeldedatum. Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Der Eingang der Bewerbung wird den Teilnehmenden per Email bestätigt.

5.2 Preis für die beste originale Soundkomposition

Um an diesem Preis teilnehmen zu können, müssen die im "Call for Projects: Swiss Games" ausgewählten Projekte bis Anfang August 2011 Klangbeispiele sowie ein musikalisches Konzept nachreichen.


6. Beurteilungskriterien

6.1 Werkbeiträge

Die Projekte werden nach folgenden Kriterien begutachtet:

Gameplay (Mechanik des Spiels)
Szenario (Storytelling)
Visuelle Welt und Ästhetik
Musik und Sounddesign
Technische Innovation
Interaktivität
Gesamteindruck und Zusammenspiel
Transversale Zusammenarbeit mit Schweizer Spezialisten aus dem audio-visuellen Bereich (wie z.B. 2D/3D Animation, Drehbuch, Szenographie, Musikkomposition, Regie)

Die Jury unterscheidet zwischen folgenden Kategorien:

Reflexionsspiele (Gesellschaftsspiele, Strategie, Management, Denkspiele, etc.)
Geschicklichkeitsspiele (Racing; Jump'n'run, Sport, Simulation, etc.)
Story Driven Games (Action, Adventure, Rollenspiele, etc.)

6.2 Preis für die beste originale Soundkomposition

Die Originaltonspur wird nach ihrer Qualität, Originalität sowie Interaktivität beurteilt.


7. Jury

Die Jury für die Werkbeiträge setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen. Präsident dieser Jury ist Guillaume de Fondaumière (Frankreich).

Der Preis für die beste originale Soundkomposition wird von der SUISA-Stiftung für Musik juriert.


8. Höhe des Beitrags

8.1 Werkbeiträge

Für den "Call for Projects: Swiss Games" steht ein Rahmenkredit von 300.000 Franken zur Verfügung. Die Jury kann einem Projekt neben einem Geldbetrag auch einen externen Coach ihrer Wahl zur Verfügung stellen. Der Entscheid der Jury wird den Teilnehmenden spätestens Mitte Mai 2011 mitgeteilt.

8.2 Preis für die beste originale Soundkomposition

Der zusätzliche Preis für die beste Originalkomposition, vergeben von der SUISA-Stiftung für Musik, beträgt 15.000 Franken. Teilnehmen können nur diejenigen Projekte, die vorgängig einen Werkbeitrag erhalten haben. Der Gewinner des SUISA-Preises wird am Internationalen Festival für Animationsfilm Fantoche 2011 bekannt gegeben.


9. Vertrag und Auszahlung des Werkbeitrags

Die gegenseitigen Verpflichtungen werden mit den ausgewählten Teilnehmern vertraglich vereinbart. Der Werkbeitrag wird in zwei Raten ausbezahlt: zwei Drittel nach Erhalt des unterschriebenen Vertrags und einen Drittel nach der Realisierung des Projekts. Wird das Projekt nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt realisiert, verfällt der Anspruch auf den Restbetrag.


10. Finanzierung der ausgezeichneten Projekte

Ausgeschlossen ist, dass ein Projekt über einen anderen Weg von denselben Partnerinstitutionen (Pro Helvetia, Bundesamt für Kultur, Fantoche oder SUISA-Stiftung für Musik) nochmals unterstützt wird.


11. Schlussbestimmungen

Die Teilnehmenden werden über den Juryentscheid schriftlich bis Mitte Mai 2011 informiert.

Die Auswahl, respektive Nichtauswahl der Projekte wird nicht begründet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Präsentation der ausgewählten Projekte findet im September 2011 am Fantoche Festival in Baden statt. Die Partnerinstitutionen haben das Recht, die Beta-Version der ausgewählten Projekte während der ganzen Dauer des Fantoche Festivals 2011 zu zeigen.

Die für den "Call for Projects: Swiss Games" eingereichten Projekte dürfen nicht vor Bekanntgabe der Preisträger im Rahmen von Fantoche 2011 der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Pro Helvetia, das Bundesamt für Kultur, Fantoche und die SUISA-Stiftung für Musik behalten sich das Recht vor die Angaben zu den ausgewählten Projekten (z.B. Titel und Entwicklernamen) wie auch Visuals und einzelne Sequenzen für kommunikative Zwecke zu verwenden.


12. Kontakt

Ansprechperson bei weiteren Fragen zum Reglement ist:

Dominik Marosi
Assistent Künstlerische Leitung
Fantoche
Internationales Festival für Animationsfilm
Bruggerstrasse 37A
5401 Baden
T +41 56 290 14 44
marosi@fantoche.ch
www.fantoche.ch

Der "Call for Projects: Swiss Games" ist eine Zusammenarbeit von Fantoche, der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia, dem Bundesamt für Kultur und der SUISA-Stiftung für Musik.


*


Quelle:
Medienmitteilung vom 9. September 2010
Herausgeber:
Fantoche - Internationales Festival für Animationsfilm Baden/Schweiz
Bruggerstrasse 37A
Postfach
CH - 5401 Baden
Telefon: +41 56 290 14 46 (Mo-Mi, Fr)
Telefax: +41 56 290 14 45
Internet: www.fantoche.ch
E-Mail: mail@fantoche.ch


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. September 2010